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Der vorliegende Kartendienst der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie stellt die Grabungsschutzgebiete gem. § 22 DSchG RLP dar. Bitte beachten Sie, dass innerhalb der rot dargestellten Flächen alle Vorhaben, die den dort in der Erde verborgenen Kulturdenkmälern schaden könnten (z.B. Bodeneingriffe und Grabungen) einer gesonderten Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde bedürfen. Dies betrifft auch Personen, die bereits eine Nachforschungsgenehmigung gem. § 21 DSchG RLP haben. Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden gem. §33 DSchG RLP verfolgt.