Barrierefreiheit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. September 2020, 08:05 Uhr
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Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Zentrale Stelle für die Geodateninfrastruktur Rheinland-Pfalz ist bemüht, die Internetanwendung GeoPortal.rlp barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP). Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP
Diese Internetanwendung ist noch nicht auf Barrierefreiheit hin geprüft. Wir sind jedoch bemüht, die Internetanwendungen im Einklang mit der BITV RP barrierefrei zugänglich zu machen. Unabhängige BITV-Tests der Anwendungen sind in Vorbereitung.
Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist zeitnah geplant
- Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Leichter Sprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium der WCAG 3.1.3 (Unübliche Worte), 3.1.4 (Abkürzungen) sowie 3.1.5 (Leselevel) nicht vereinbar.
- Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei
- Unvereinbarkeit mit der BITV-RP
- Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen. (Erfolgskriterium der WCAG 1.4.3. - Kontrast Minimum).
- Die Navigation ist teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar und erfüllt somit das Erfolgskriterium 2.1.1. (Tastatur) nicht vollständig.
- Es gibt vereinzelt Formularfelder ohne zugehöriges Label (Erfolgskriterium 3.3.2 – Beschriftungen).
- Online-Karten bzw. Kartendienste, diese Informationen werden dezentral von mehreren hundert Organisationen in Form von Webservices zur Verfügung gestellt. Das GeoPortal.rlp ist nur Vermittler.
- Vereinzelt können PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein.
Die folgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden
- ggf. live übertragene zeitbasierte Medien
- Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich;
Unverhältnismäßige Belastung
Dateien im PDF- oder Word-Format, die vor dem 23. September 2020 eingestellt wurden sind möglicherweise nicht barrierefrei. Später eingestellte Dokumente werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt. Dies gilt nur für die zentral im GeoPortal.rlp publizierten Dokumente, auf die verlinkten Dokumente externer Stellen haben wir keinen Einfluss.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von GeoPortal.rlp auffallen, können Sie über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten.
Zentrale Stelle für Geodateninfrastruktur Rheinland-Pfalz
- Landesamt für Vermessung und Geobasisinformationen -
Von-Kuhl-Straße 49
56070 Koblenz
E-Mail: kontakt@geoportal.rlp.de
Durchsetzungsstelle
Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Feedback und Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von GeoPortal.rlp benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen wenden:
Matthias Rösch
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 16 5342
Fax: 06131 16 17 5342
durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
https://www.lb.rlp.de </translate>